# GEIG **Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze](§3.md) - [§ 4 Leitungsinfrastruktur](§4.md) - [§ 5 Errichtung eines Ladepunktes](§5.md) - [§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen](§6.md) - [§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen](§7.md) - [§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen](§8.md) - [§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen](§9.md) - [§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen](§10.md) - [§ 11 Gemischt genutzte Gebäude](§11.md) - [§ 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier](§12.md) - [§ 13 Unternehmererklärung](§13.md) - [§ 14 Ausnahmen](§14.md) - [§ 15 Bußgeldvorschriften](§15.md) - [§ 16 Übergangsvorschriften](§16.md) - [§ 17 Inkrafttreten](§17.md)