# EINSATZWVG **Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Begriffsbestimmung](§1.md) - [§ 2 Anwendungsbereich](§2.md) - [§ 3 Berufliche Qualifizierung](§3.md) - [§ 4 Schutzzeit](§4.md) - [§ 5 Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen](§5.md) - [§ 6 Wehrdienstverhältnis besonderer Art](§6.md) - [§ 7 Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat](§7.md) - [§ 8 Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer](§8.md) - [§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen](§9.md) - [§ 10 Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung](§10.md) - [§ 11 Weiterverwendung nach der Schutzzeit](§11.md) - [§ 12 Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung](§12.md) - [§ 13 Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit](§13.md) - [§ 14 Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit](§14.md) - [§ 15 Befristete Arbeitsverhältnisse](§15.md) - [§ 16 Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks](§16.md) - [§ 17 Erstattungsanspruch](§17.md) - [§ 18 Entschädigung](§18.md) - [§ 19 Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes](§19.md) - [§ 20 Zum Bund abgeordnete Beschäftigte](§20.md) - [§ 20 Bezugspersonen](§20.md) - [§ 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen](§21.md) - [§ 22 Übergangsregelung](§22.md) - [§ 23 Zuständiger Geschäftsbereich](§23.md)