# EGVG **Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zuständigkeit](§1.md) - [§ 2 Erstellung, Inhalt, Mittel und Form](§2.md) - [§ 3 Verordnungsermächtigung zur Überprüfung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen durch eine unabhängige Einrichtung](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)