# EESDG **Gesetz zur Durchführung des Einreise-/Ausreisesystems nach der Verordnung (EU) 2017/2226** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsamts](§1.md) - [§ 2 Zugang zum EES zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten; Verordnungsermächtigung](§2.md) - [§ 3 Sicherheits- und Qualitätsniveau der EES-Registrierung und der EES-Abfrage](§3.md) - [§ 4 Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik für das Einreise-/Ausreisesystem und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen](§4.md) - [§ 5 Nationale Erleichterungsprogramme für Vielreisende](§5.md)