# AUSBERSTV **Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Pauschalierung](§1.md) - [§ 2 Berechnungsgrundlage](§2.md) - [§ 3 Fälligkeit des Erstattungsbetrages](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)