# AD_BAG **Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Begriffsbestimmungen](§1.md) - [§ 2 Sachliche Zuständigkeiten](§2.md) - [§ 3 Verfahren](§3.md) - [§ 4 Adoptionsbewerbung](§4.md) - [§ 5 Aufnahme eines Kindes](§5.md) - [§ 6 Einreise und Aufenthalt](§6.md) - [§ 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind](§7.md) - [§ 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses](§8.md) - [§ 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses](§9.md) - [§ 10 Anwendung des Abschnitts 2](§10.md) - [§ 11 Anwendung des Abschnitts 3](§11.md)