# LUFTVODV_258 **Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.