# INTERMERSAUFWV **Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Allgemeine Vorschriften](§2.md) - [§ 3 Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4](§3.md) - [§ 4 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung](§4.md) - [§ 5 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes](§5.md) - [§ 6 Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation](§6.md) - [§ 7 Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6](§7.md) - [§ 8 Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen](§8.md) - [§ 9 Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung](§9.md) - [§ 10 Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien](§10.md) - [§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer](§11.md) - [§ 12 Inkrafttreten](§12.md)