# INHKONTROLLV **Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zielunternehmen](§1.md) - [§ 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen](§2.md) - [§ 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland](§3.md) - [§ 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen](§4.md) - [§ 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile](§5.md) - [§ 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige](§6.md) - [§ 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben](§7.md) - [§ 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen](§8.md) - [§ 8 Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger](§8.md) - [§ 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit](§9.md) - [§ 10 Lebenslauf](§10.md) - [§ 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten](§11.md) - [§ 11 Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht](§11.md) - [§ 12 Erwerbsinteressen](§12.md) - [§ 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen](§13.md) - [§ 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen](§14.md) - [§ 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne](§15.md) - [§ 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten](§16.md) - [§ 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung](§17.md) - [§ 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung](§18.md) - [§ 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum](§19.md)