# FZGTEIL_BK **Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.