# § 6 Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“ (1) Im Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Prozesse imE-Commerce unterBerücksichtigung absatzwirtschaftlicher, personeller, logistischer, rechtlicher und technologischer Anforderungen zu entwickeln, umzusetzen und zu kontrollieren. Dabei sollen das Zusammenwirken der Prozesse optimiert, Risiken und Kosten minimiert sowie Vorgaben des Qualitäts- und Umweltmanagements berücksichtigt werden. (2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden: 1.Ableiten von Prozessen aus der Strategie für denE-Commerce, insbesondereaus der Marketing-, Sortiments- und Vertriebsstrategie im In- und Ausland, 2.Formulieren von organisatorischen und technischen Anforderungen in Abstimmung mit internen und externen Partnern, 3.Ausgestalten von Prozessen im E-Commerce, Ermitteln und Bewerten von Kosten und Risiken, Ableiten und Kontrollieren von Maßnahmen, 4.Steuern der Prozesse im E-Commerce, insbesondere von Marketing-, Sortiments- und Vertriebsprozessen, und 5.Gestalten von Prozessen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses.