# DSCZUSTV **Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Öffentliche Stelle](§1.md) - [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)