# BAMBGEBV **Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen](§1.md) - [§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen](§2.md) - [§ 3 Übergangsvorschriften](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten](§4.md)