# § 6 Situationsaufgabe (1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Metallbildner-Handwerk. (2) Als Situationsaufgabe ist die nachstehende Aufgabe auszuführen: Fehler oder Störungen an Metallbildnerprodukten, unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation feststellen, eingrenzen und beheben.