# LWERZGSCHULPROTEILNV **Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anzeige- und Übermittlungsfristen](§1.md) - [§ 2 Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung](§2.md) - [§ 4 Inkrafttreten](§4.md)