# KONJV_2 **Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden mit Ausnahme der Wohngebäude](§1.md) - [§ 2 Anwendung im Land Berlin](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten](§3.md)