# KAFFEE_BK1983ORGVORRV **Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Kaffee-Organisation gem. Art. 23 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983 in der Fassung der Verlängerung vom 4. Juli 1989** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1](§1.md) - [§ 2](§2.md) - [§ 3](§3.md)