# § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Fachliche Sachbearbeitung“, 2.„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie 3.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.