# INVEKOSDG_2015 **Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zweck und Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Betriebsdaten](§2.md) - [§ 3 Verarbeitung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden](§3.md) - [§ 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle](§4.md) - [§ 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses](§5.md) - [§ 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen](§6.md) - [§ 7 Löschungsfristen](§7.md) - [§ 8 Abweichendes Landesrecht](§8.md) - [§ 9 Ermächtigungen](§9.md)