# § 3 Zuständige Behörde Das Umweltbundesamt ist die zuständige Behörde im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a erste Variante des Herkunftsnachweisregistergesetzes. Es errichtet und betreibt 1.das Herkunftsnachweisregister für Gas sowie 2.das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte.