# GASV **Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Weitere grundlegende Anforderungen](§1.md) - [§ 2 Äquivalenzen von Schnittstellen und Geräteklassenkennungen](§2.md) - [§ 3 Inkrafttreten](§3.md)