# § 3 Struktur der Berufsausbildung Die Berufsausbildung gliedert sich in 1.Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C, 2.eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.