# FINAUSGLG_2005 **Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer](§1.md) - [§ 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern](§2.md) - [§ 3 Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern](§3.md) - [§ 4 Finanzkraftausgleich](§4.md) - [§ 5 Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs](§5.md) - [§ 6 Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl](§6.md) - [§ 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe](§7.md) - [§ 8 Steuereinnahmen der Gemeinden](§8.md) - [§ 9 Einwohnerzahl](§9.md) - [§ 10 Bemessung der Zu- und Abschläge](§10.md) - [§ 11 Bundesergänzungszuweisungen](§11.md) - [§ 12 Feststellung der Umsatzsteueranteile](§12.md) - [§ 12 Abweichende Bestimmungen für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023](§12.md) - [§ 13 Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres](§13.md) - [§ 14 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs](§14.md) - [§ 15 Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs](§15.md) - [§ 16 Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen](§16.md) - [§ 17 Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer](§17.md) - [§ 18 Berichts- und Auskunftspflichten](§18.md) - [§ 19 Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020](§19.md)