# § 3 (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft.Mit dem gleichen Zeitpunkt treten unbeschadet der Absätze 2 und 3 alle ihm entgegenstehenden und inhaltsgleichen Vorschriften außer Kraft, insbesondere folgende Verordnungen und Bekanntmachungen mit den zu ihrer Änderung, Ergänzung und Durchführung erlassenen Verordnungen, Erlassen und Bekanntmachungen: a)bis p) ... q)Verordnung über die Eingliederung von Umsiedlern in die Reichsversicherung vom 19. Juni 1943 (Reichsgesetzbl. I S. 375), r)bis u) ... (2) (weggefallen) (3) (gegenstandslos)