# § 11 Durchschnittsverdienste der Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (1) Die Tabellen 1 bis 23 der Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch werden für das Jahr 1992 um die folgenden endgültigen Werte ergänzt: [Tabelle] (2) Die Tabellen 1 bis 23 der Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch werden für das Jahr 1994 um die folgenden vorläufigen Werte ergänzt: [Tabelle]