# BMELDD_V_2_2015 **Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Allgemeines](§1.md) - [§ 2 Verfahren der Datenübermittlung](§2.md) - [§ 3 Standards der Datenübermittlung](§3.md) - [§ 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr](§4.md) - [§ 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung](§6.md) - [§ 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister](§7.md) - [§ 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt](§8.md) - [§ 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern](§9.md) - [§ 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister](§11.md) - [§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§12.md)