# BINSCHSTRO2012ABWV_6 **Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung](§1.md) - [§ 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)](§2.md) - [§ 3 Ordnungswidrigkeiten](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§4.md)