# BAUBETRV_1980 **Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zugelassene Betriebe](§1.md) - [§ 2 Ausgeschlossene Betriebe](§2.md) - [§ 3](§3.md) - [§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§4.md)