# AUSWGEBV **Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Gebührenerhebung](§1.md) - [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)