# § 23 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und§ 21,tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und§ 21treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. (2) (Aufhebungsvorschrift)