# LWALTSCHV **Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Angemessenheit der Vergütungen](§1.md) - [§ 2 Vorzulegende Unterlagen](§2.md) - [§ 3 Allgemeine Grundsätze zur Ermittlung des Ablösebetrages](§3.md) - [§ 4 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus Gewinn](§4.md) - [§ 5 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens](§5.md) - [§ 6 Berücksichtigung noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus der Rangrücktrittsvereinbarung](§6.md) - [§ 7 Ermittlung des Mindestablösebetrages nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes](§7.md) - [§ 8 Barwertberechnung](§8.md) - [§ 9 Verfahrensgrundsätze zur Bestimmung des Ablösebetrages](§9.md) - [§ 10 Inkrafttreten](§10.md)