# LUFTVODV_239 **Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.