# LUFTVODV_236 **Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.