ML/ElbeSKanalSchlBetrZV1991-09-30VkBl1991, 738Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal


(+++ Textnachweis ab: 1.12.1991 +++)

ML/ElbeSKanalSchlBetrZVEingangsformel

Aufgrund des § 46 Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1990 (BGBl. I S. 1818) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBl. I S. 315) wird verordnet:

ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 1

Die Betriebszeiten der Schleusen am Mittellandkanal, seinen Zweigkanälen und am Elbe-Seitenkanal werden wie folgt festgesetzt:

1.Mittellandkanal1.1Schleusen Anderten und Sülfeld1.1.1Schleuse Anderten:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 7.00 bis 12.30 Uhram Neujahrstag, an den Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.1.2Schleuse Sülfeld:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 17.30 Uhram 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhram Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.2Zweigkanäle nach Osnabrück und Hildesheim:Schleusen Hollage, Haste und Bolzum:montagsvon 5.00 bis 20.00 Uhrdienstags bis freitagsvon 6.00 bis 20.00 Uhrsonnabends, außer vor Ostern und Pfingsten und außer am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 16.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe1.3Abstiegskanal Nord zur Weser Schachtschleuse Minden:an Werktagen einschließlich Fronleichnam und Allerheiligenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 11.00 Uhram Neujahrstag, an beiden Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe1.4Abstiegskanal Süd zur Weser Ober- und Unterschleuse:montags bis freitagsvon 7.30 bis 16.00 Uhrsonnabends sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 8.00 bis 12.00 Uhran Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe1.5Abstiegskanal nach Hannover-LindenHafenschleuse Linden:montagsvon 5.00 bis 19.00 Uhrdienstags bis freitagsvon 6.00 bis 19.00 Uhrsonnabendsvon 6.00 bis 12.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe1.6Zweigkanal nach SalzgitterSchleusen Wedtlenstedt und Üfingen:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe2.Elbe-SeitenkanalSchleuse Uelzen und Schiffshebewerk Lüneburg:an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhran Sonn- und gesetzlichen Feietagenvon 8.00 bis 17.30 Uhram 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhram Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe

ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 2

Von den in § 1 festgesetzten Betriebszeiten kann aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder wegen betrieblicher Erfordernisse abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.

ML/ElbeSKanalSchlBetrZV§ 3

Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1991 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal vom 27. März 1975 (VkBl 1975 S. 274) und die Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten der Abstiegsbauwerke am Elbe-Seitenkanal vom 7. Oktober 1980 (VkBl 1980 S. 778) außer Kraft.

ML/ElbeSKanalSchlBetrZVSchlussformel

Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte