(+++ Textnachweis ab: 20.8.2021 +++)Die V wurde als Artikel 2 der V v. 9.8.2021 I 3568 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 20.8.2021 in Kraft getreten.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 31f Absatz 3a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes zu erlassen.