(+++ Textnachweis der Bekanntmachungserlaubnis ab: zukünftig in Kraft
- im Übrigen Änderungsvorschrift - kein Textnachweis +++)
Art. 1: Änderungsvorschrift
Art. 2: Bekanntmachungserlaubnis
Art. 3: Inkrafttreten
G v. 4.8.2019 I 1126
Der Bund und die Länder können den Wortlaut des
(1) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt wurde. Sind bis zum 30. September 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird dieser Staatsvertrag gegenstandslos.
(2) Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt Bund und Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.