FinVermStVtrG2013-06-27BGBl I2013, 1858Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)


(+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)
(+++ Text des Staatsvertrags siehe: FinVermStVtr +++)

FinVermStVtrGArt 1Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

(1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

FinVermStVtrGArt 2Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.