(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1967 +++)
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Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gilt mit folgenden Maßgaben:
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Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2, 5 bis 7 und 9 bis 12 treten am 1. Januar 1967 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.