BMJFGErnAnO 19761976-08-26BGBl I1976, 2667Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und GesundheitStandGeändert durch Abschn. I AnO v. 9.12.1981 GMBl. 82, 62

(+++ Textnachweis Geltung ab: 6.2.1982 +++)


Überschrift: Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit jetzt: Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

BMJFGErnAnO 1976I.

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I. S. 1915) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) BBO und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung

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dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes
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dem Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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dem Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information
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dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts - Bundesamt für Sera und Impfstoffe -
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dem Direktor des Bundesamtes für den Zivildienst
jeweils für ihren Geschäftsbereich.

BMJFGErnAnO 1976II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.

BMJFGErnAnO 1976III.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

BMJFGErnAnO 1976Schlußformel

Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit