(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.