BMIBGebVBMIBGebV2019-09-02BGBl I2019, 1359Besondere Gebührenverordnung BMIBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen ZuständigkeitsbereichStandZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.9.2021 I 4229


(+++ Textnachweis ab: 1.10.2019 +++)

BMIBGebVEingangsformel

Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

BMIBGebV§ 1Erhebung von Gebühren und Auslagen

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.
Bundespolizeigesetz,
2.
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,
3.
BDBOS-Gesetz,
4.
BDBOS-Zertifizierungsverordnung,
5.
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung,
6.
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),
7.
BSI-Gesetz,
8.
De-Mail-Gesetz,
9.
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
10.
Waffengesetz,
11.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

BMIBGebV§ 2Höhe der Gebühren und Auslagen

(1) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Das Gebühren- und Auslagenverzeichnis regelt ferner die Tatbestände für eine Gebühren- und Auslagenbefreiung.

(2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.

(3) Auslagen, die nicht im Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgeführt sind, sind mit der Gebühr abgegolten.

BMIBGebV§ 3Zeitgebühr

Sofern im Gebühren- und Auslagenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, gelten

1.
für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung und
2.
für den Zeitaufwand von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung in der am 18. Februar 2021 geltenden Fassung.

BMIBGebV§ 4Übergangsvorschrift

Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine gebührenfähige Leistung, die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, ist das bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Recht weiter anzuwenden.

BMIBGebV§ 5Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

BMIBGebVAnlage(zu § 2 Absatz 1)
Gebühren- und Auslagenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4229 - 4242)



Inhaltsübersicht

Abschnitt  1Bundespolizeigesetz (BPolG)Abschnitt  2Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)Abschnitt  3BDBOS-Gesetz (BDBOSG)Abschnitt  4BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)Abschnitt  5Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)Abschnitt  6Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)Abschnitt  7BSI-Gesetz (BSIG)Abschnitt  8De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)Abschnitt  9Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)Abschnitt 10Waffengesetz (WaffG)Abschnitt 11Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) 
<B>Abschnitt 1</B><B>Bundespolizeigesetz (BPolG)</B>


NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG1.1Polizeieinsätze1.1.1Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurdenach Zeitaufwand1.1.2Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst wurdenach Zeitaufwand1.1.3Polizeieinsatz, der durch die missbräuchliche Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage, Notrufanlage oder durch missbräuchliche Nutzung von Notrufzeichen veranlasst wurdenach Zeitaufwand1.1.4Polizeieinsatz, der durch die Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage veranlasst wurde, wenn zum Zeitpunkt der Auslösung keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass ein sachlicher Grund für die Betätigung einer solchen Anlage bestandnach Zeitaufwand1.1.5Suche oder Rettung einer Person, sofern die Gefahrenlage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde; ein Einsatz zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommennach Zeitaufwand1.1.6Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr oder ihres Auffindens bis zur Einstellung der Suchmaßnahmen, wenn die Rückkehr oder das Auffinden der Polizei nicht unverzüglich mitgeteilt wirdnach Zeitaufwand1.1.7Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden abgängigen Personnach Zeitaufwand1.1.8Rettung oder Bergung von Tierennach Zeitaufwand1.2Bei den Gebührentatbeständen der Nummer 1.1 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:1.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern1.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden1.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter1.2.4Kosten für die Verpflegung der gefundenen, geretteten, aufgegriffenen oder aufgefundenen Person1.2.5Kosten für Kleidung für die gefundene, gerettete, aufgegriffene oder aufgefundene Person1.3Ordnungsverfügungen1.3.1Verfügung eines Mitführverbotesnach Zeitaufwand1.3.2Erteilung einer Meldeauflagenach Zeitaufwand2Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 19 BPolG2.1Anordnung und Vollzug der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahmenach Zeitaufwand2.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 2.1 sind neben der Gebühr die in den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 bezeichneten Kosten als Auslagen zu erheben.3Erhebung von Telekommunikationsdaten nach § 22a BPolG, soweit die Gefahrenlage oder der Gefahrenverdacht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde; das Auskunftsersuchen zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommen3.1Auskunftsersuchen bei Telekommunikationsdienstleistern nach § 22a Absatz 1 BPolG über nach dem Telekommunikationsgesetz erhobene Datennach Zeitaufwand3.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:3.2.1Kosten anderer Behörden3.2.2Kosten Dritter bis zu dem sich nach § 23 JVEG ergebenden Betrag4Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG57,855Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § 24 Absatz 1 BPolG bzw. § 81b zweite Variante StPO64,056Zwangsweise Durchsetzung einer Vorladung nach § 25 Absatz 3 BPolG6.1Anordnung und Vollzug der zwangsweisen Durchsetzung einer Vorladungnach Zeitaufwand6.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 6.1 sind neben der Gebühr die Kosten anderer Behörden und Dritter als Auslagen zu erheben.7Platzverweisung nach § 38 BPolG7.1Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG48,057.2Schriftliche Platzverweisung7.2.1Erstmalige Platzverweisung96,057.2.2Wiederholte Platzverweisung56,158Gewahrsam nach § 39 BPolG; der Gewahrsam zum Schutz einer Person, die sich erkennbar unverschuldet in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, ist ausgenommen8.1Anordnung des Gewahrsams79,808.2Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung
(zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 8.1)
7,00 je angefangene
Viertelstunde
8.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 8.1 und 8.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:8.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Gewahrsamszellen, sonstiger Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden8.3.2Kosten für die Begleitung oder das Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugsbeamten des Bundes (PVB)16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
8.3.3Kosten für die Aufbewahrung von Tieren oder Sachen8.3.4Kosten für eine ärztliche Untersuchung auf Haft- und Gewahrsamsfähigkeit8.3.5Kosten für die Verpflegung der in Gewahrsam genommenen Person8.3.6Kosten für Kleidung für die in Gewahrsam genommene Person8.3.7Kosten anderer Behörden und Dritter9Sicherstellung von Tieren oder Sachen nach § 47 BPolG9.1Anordnung und Vollzug der Sicherstellung von Tieren oder Sachen55,559.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 9.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:9.2.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden9.2.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
9.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter10Amtliche Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge nach § 48 BPolG10.1eines Kraftfahrzeugs1,20 pro Tag10.2eines Kraftrads0,60 pro Tag10.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 10.1 und 10.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:10.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden10.3.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
10.3.3Kosten anderer Behörden und Dritter11Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Sachen nach § 49 BPolG11.1Anordnung und Vollzug der Verwertung sichergestellter Sachen nach § 49 Absatz 3 Satz 1 BPolG77,1011.2Anordnung und Vollzug der Vernichtung sichergestellter Sachennach Zeitaufwand11.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 11.1 und 11.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:11.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden11.3.2Kosten anderer Behörden und Dritter12Entscheidungen im Aufgabenbereich Grenzschutz nach § 2 BPolG, soweit diese Entscheidungen auf Antrag erfolgen oder sonst im Sinne des § 3 Absatz 2 BGebG individuell zurechenbar sind; ausgenommen ist die Schließung einer Grenzübergangsstelle12.1Zulassung einer Grenzübergangsstelle nach § 61 Absatz 1 BPolGnach Zeitaufwand12.2Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG; ausgenommen ist die Grenzerlaubnis für Rettungsflüge84,3012.3Die Kosten, die während des Transports von polizeilichen Kräften oder von Führungs- oder Einsatzmitteln im Zusammenhang mit einer Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG zur Durchführung der notwendigen Grenzübertrittskontrolle nach § 2 BPolG
an einem Flugplatz oder Hafen entstehen, der nicht als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, oder
außerhalb festgesetzter Verkehrsstunden entstehen,
sind als Auslagen zu erheben.
16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
13Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 12.2 sind neben den Gebühren auch die Kosten für Dolmetscher als Auslagen zu erheben.

<B>Abschnitt 2</B><B>Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Verwaltungsvollstreckung eines vorausgehenden Verwaltungsaktes nach § 6 Absatz 1 VwVG durch die Bundespolizei1.1Mahnung nach § 3 Absatz 3 VwVG3,601.2Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand1.3Zwangsgeld nach § 11 VwVG67,201.4Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand2Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt nach § 6 Absatz 2 VwVG durch die Bundespolizei2.1Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand2.2Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 und 2.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:3.1Kosten für Dolmetscher3.2bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1.2, 1.4, 2.1 und 2.2:3.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern3.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden3.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter


<B>Abschnitt 3</B><B>BDBOS-Gesetz (BDBOSG)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anordnung der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zur Abwehr von netzspezifischen Gefahren nach § 15 Absatz 1 BDBOSGnach Zeitaufwand2Heranziehung von Dritten durch Heranziehungsbescheid, um notwendige Auskünfte nach § 15 Absatz 4 BDBOSG zu erlangennach Zeitaufwand3Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 BDBOSG3.1für eine Funkleitstelle3.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS3.1.1.1Erteilung des Zertifikats401,003.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.1.1.1)3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand3.2für ein sonstiges Endgerät3.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS3.2.1.1Erteilung des Zertifikats334,003.2.1.2Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.2.1.1)3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand4Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 1 und 2 BDBOSG4.1für eine Funkleitstelle4.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS4.1.1.1Erteilung des Änderungszertifikats548,004.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.1.1.1)18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.1.1.3Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.1.1.1 und 4.1.1.2)8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand4.2für ein sonstiges Endgerät4.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS4.2.1.1Erteilung des Änderungszertifikats481,004.2.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.2.1.1)18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.2.1.3Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.2.1.1 und 4.2.1.2)8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand5Entscheidung über die angezeigte Änderung eines zertifizierten Endgerätes nach § 15a Absatz 3 Satz 5 BDBOSG180,006Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte nach § 15a Absatz 4 Satz 1 BDBOSG593,00


<B>Abschnitt 4</B><B>BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Gewährung des Zugangs zum geschützten Bereich der Internetseite der BDBOS nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BDBOSZertV201,00


<B>Abschnitt 5</B><B>Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung einer Qualifikation als Laufbahnbefähigung1.1nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LBAV100,001.2nach Durchführung einer Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 LBAV200,001.3nach Durchführung eines Anpassungslehrgangs nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 LBAV200,001.4nach Durchführung sowohl einer Eignungsprüfung als auch eines Anpassungslehrgangs (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 LBAV)300,00


<B>Abschnitt 6</B><B>Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen im Sinne von Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 DS-GVO, sofern die Antragsbearbeitung nicht verweigert wird, die Erteilung von Auskünften, Mitteilungen und Informationen oder das Ergreifen von Maßnahmen nach den Artikeln 15 bis 22 und 34 DS-GVOnach Zeitaufwand2Die Zurverfügungstellung weiterer Kopien nach Artikel 15 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO ist gebührenbefreit.3Konsultation der Aufsichtsbehörde bei Datenschutz-Folgenabschätzungen mit erhöhtem Risiko nach Artikel 36 DS-GVOnach Zeitaufwand4Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 Absatz 5 DS-GVOnach Zeitaufwand5Zertifizierung nach Artikel 42 Absatz 5 Satz 1 DS-GVOnach Zeitaufwand6Erteilung der Befugnis nach Artikel 43 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b DS-GVO in Verbindung mit § 39 BDSG, als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 DS-GVO tätig zu werdennach Zeitaufwand7Genehmigung von geeigneten Garantien nach Artikel 46 Absatz 3 DS-GVO und verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Artikel 47 DS-GVOnach Zeitaufwand8Beantwortung bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufigen Wiederholungen – exzessiven Anfragen im Sinne von Artikel 57 Absatz 4 DS-GVOnach Zeitaufwand9Mit Ausnahme der Gebührenerhebung in Bußgeldverfahren nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i, Artikel 83 DS-GVO in Verbindung mit § 41 BDSG und § 107 OWiG sind Abhilfemaßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 DS-GVO gebührenbefreit.


<B>Abschnitt 7</B><B>BSI-Gesetz (BSIG)</B>


NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Zertifizierungen und Zertifikate1.1Zertifizierung von Produkten und Standorten nach Common Criteria auf den verschiedenen EAL-Stufen (Evaluation Assurance Level – Stufen der Vertrauenswürdigkeit einer Sicherheitsleistung)1.1.1Erstzertifizierung von Produkten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.1.1.1Produktklasse I (einfache IT-Produkte kleineren Umfangs)1.1.1.1.1EAL 15 290,001.1.1.1.2EAL 27 677,001.1.1.1.3EAL 311 546,001.1.1.1.4EAL 414 051,001.1.1.1.5EAL 517 222,001.1.1.1.6EAL 620 589,001.1.1.1.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.2Produktklasse II (IT-Produkte mittleren Umfangs und mittlerer Komplexität)1.1.1.2.1EAL 17 802,001.1.1.2.2EAL 212 114,001.1.1.2.3EAL 318 096,001.1.1.2.4EAL 421 778,001.1.1.2.5EAL 526 661,001.1.1.2.6EAL 631 375,001.1.1.2.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.3Produktklasse III (umfangreiche und komplexe IT-Produkte)1.1.1.3.1EAL 110 126,001.1.1.3.2EAL 215 947,001.1.1.3.3EAL 324 313,001.1.1.3.4EAL 429 152,001.1.1.3.5EAL 535 378,001.1.1.3.6EAL 640 805,001.1.1.3.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.4In allen Produktklassen1.1.1.4.1Zertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG mit zusätzlichen einzelnen Anforderungen aus einer höheren EAL-Stufe (EAL X+)nach Zeitaufwand1.1.1.4.2Zertifizierung auf Basis speziell definierter Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.2Re-Zertifizierung von Produkten (in der Regel mit Wiederverwendung von Nachweisen aus anderen BSI-Zertifizierungsverfahren) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG787,001.1.4Re-Assessment (Neubewertung eines bestehenden Produktzertifikats nach aktuellem Stand der Technik) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.5Zertifizierung der auf den Standort bezogenen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit für eine Produktzertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.1.5.1Erstzertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand1.1.5.2Re-Zertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand1.1.5.3Maintenance-Verfahren für Standortzertifikate775,001.2Zertifizierung von Schutzprofilen nach Common Criteria und anderen Prüfkriterien nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.2.1Erstzertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand1.2.2Re-Zertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand1.2.3Maintenance-Verfahren für Schutzprofilzertifikate724,001.3Zertifizierung von Produkten und Systemen nach technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.3.1Erstzertifizierung eines Produkts2 398,001.3.2Re-Zertifizierung eines Produkts1 075,001.3.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate425,001.3.4Erstzertifizierung eines Systems2 936,001.3.5Re-Zertifizierung eines Systems1 929,001.3.6Überwachungsaudit für System-Zertifikate520,001.4Zertifizierung von Systemen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.4.1Erstzertifizierung eines Systems2 978,001.4.2Re-Zertifizierung eines Systems2 658,001.5Zertifizierung einer Person gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG1.5.1Zertifizierung einer Personnach Zeitaufwand1.5.2Re-Zertifizierung einer Person221,001.5.3Vor-Ort-Überwachung einer Person963,001.6Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG1.6.1Systembegutachtungnach Zeitaufwand1.6.2Fachbegutachtungnach Zeitaufwand1.6.3Begutachtung zur Systemförderung1 485,001.6.4Außerordentliche Begutachtungnach Zeitaufwand1.6.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zertifizierung eines IT-Sicherheitsdienstleistersnach Zeitaufwand1.7Zertifizierung nach sonstigen Prüfstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.8Anerkennung von Zertifikaten anderer Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 7 BSIGnach Zeitaufwand1.9Anerkennung von sachverständigen Stellen gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 BSIG1.9.1Systembegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.2Fachbegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.3Begutachtung zur Systemförderung einer Stelle1 449,001.9.4Außerordentliche Begutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Anerkennungnach Zeitaufwand1.10Digitale Zertifikate für den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BSIG1.10.1Erteilung eines digitalen Erstzertifikatsnach Zeitaufwand1.10.2Erneuerung eines digitalen Zertifikats291,002Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BSIG2.1Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)2.1.1IS-Kurzrevision4 315,002.1.2IS-Partialrevisionnach Zeitaufwand2.1.3IS-Querschnittsrevisionnach Zeitaufwand2.2Sonstige Prüfungen und Bewertungennach Zeitaufwand3Unterstützung, Beratung und Durchführung von technischen Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIGnach Zeitaufwand4Unterstützungshandlung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, 13 und 13a BSIGnach Zeitaufwand5Beratung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 BSIGnach Zeitaufwand6Freigabe eines IT-Sicherheitskennzeichens nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14a in Verbindung mit § 9c Absatz 5 BSIGnach Zeitaufwand7Prüfung der Eignung branchenspezifischer Sicherheitsstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 BSIGnach Zeitaufwand8Bewertung von Sicherheitsmängeln nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 3 Satz 4 BSIGnach Zeitaufwand9Unterstützung bei der Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 18 in Verbindung mit § 5b BSIGnach Zeitaufwand10Empfehlungen für Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren und Bewertung dieser Verfahren im Hinblick auf die Informationssicherheit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 19 BSIGnach Zeitaufwand11Beratung und Unterstützung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen nach § 3 Absatz 3 BSIGnach Zeitaufwand12Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 11 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.


<B>Abschnitt 8</B><B>De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach § 17 Absatz 1 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand2Erneuerung der Akkreditierung nach § 17 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand3Zertifikat nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 De-Mail-G durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)3.1Erteilung des Zertifikats durch den BfDInach Zeitaufwand3.2Beim Gebührentatbestand nach Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:3.2.1Kosten für Sachverständige3.2.2Kosten für Leistungen anderer Behörden und Dritter3.2.3Kosten für Dienstreisen4Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Absatz 2 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand5Untersagung oder teilweise Untersagung des Betriebes nach § 20 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand6Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1, 2, 4 und 5 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.


<B>Abschnitt 9</B><B>Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)1.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand1.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand2Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)2.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand2.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand3Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand4Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.5Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand


<B>Abschnitt 10</B><B>Waffengesetz (WaffG)</B>

NummerGebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und AuslagenbefreiungGebühren/Auslagen
in Euro
1Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffGnach Zeitaufwand2Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit.3Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:3.1Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger3.2Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden3.3Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus dem Ausland zugesandt werden4Erlaubnis durch das BVA4.1zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)4.1.1für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG4.1.1.1für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffGnach Zeitaufwand4.1.1.2für eine sonstige natürliche Person einschließlich
Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG,
Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,
Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,
gefährdete Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder
Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG
62,90
4.1.2für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.1.3für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)nach Zeitaufwand4.2zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)nach Zeitaufwand4.3zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein)nach Zeitaufwand4.4zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein)38,904.5zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.6zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis)nach Zeitaufwand4.7zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.8zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt4.8.1in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.8.2in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.9für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG49,404.10zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass)62,404.11zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigungnach Zeitaufwand5Eintragung oder Austragung durch das BVA5.1Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte5.1.1der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG40,105.1.2der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,255.1.3der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand5.1.4des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG44,705.2Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,306Verlängerung durch das BVA6.1eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand6.2einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand7Genehmigung durch das BVA7.1einer Sportordnung7.1.1nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffGnach Zeitaufwand7.1.2ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand7.2von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand8Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffGnach Zeitaufwand9Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle9.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis9.1.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG9.1.1.1für Personen mit bekannter Adresse81,359.1.1.2für Personen mit unbekannter Adresse102,309.1.2Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG63,409.2Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffGnach Zeitaufwand9.3Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand9.4Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.10Anordnung durch das BVA10.1zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand10.2notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand11nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition11.1nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffGnach Zeitaufwand11.2nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand12Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA12.1deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand12.2deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand13Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA13.1Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand13.2Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14Ausnahmen14.1von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG14.1.1allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand14.1.2für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand14.2von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.3für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.4von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.5vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.6von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand14.7vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.8Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.


<B>Abschnitt 11</B><B>Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)</B>

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Absatz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand2Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind251,003Ausnahme für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Absatz 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Absatz 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand5Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Absatz 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand