(+++ Textnachweis ab: 22.11.2005 +++)
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dem Bundeskanzleramt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugeordnet, die Aufgabe von einer Staatsministerin wahrgenommen.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Die Bundeskanzlerin