BBRErnAnOBBRErnAnO2025-03-13BGBl I2025, Nr. 84Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung


(+++ Textnachweis ab: 8.12.2021 +++)

BBRErnAnOEingangsformel

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:

BBRErnAnO§ 1Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

BBRErnAnO§ 2Vorbehaltsklausel

Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.

BBRErnAnO§ 3Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

BBRErnAnOSchlussformel

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen