Art. 1: AsylVfG 1992 26-7
(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1992 +++)
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
A.
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Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.