# AWSV **Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Zweck; Anwendungsbereich](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Grundsätze](§3.md) - [§ 4 Selbsteinstufung von Stoffen; Ausnahmen; Dokumentation](§4.md) - [§ 5 Kontrolle und Überprüfung der Dokumentation; Stoffgruppen](§5.md) - [§ 6 Entscheidung über die Einstufung; Veröffentlichung im Bundesanzeiger](§6.md) - [§ 7 Änderung bestehender Einstufungen; Mitteilungspflicht](§7.md) - [§ 8 Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Dokumentation](§8.md) - [§ 9 Überprüfung der Selbsteinstufung von flüssigen oder gasförmigen Gemischen; Änderung der Selbsteinstufung](§9.md) - [§ 10 Einstufung fester Gemische](§10.md) - [§ 11 Einstufung von Gemischen durch das Umweltbundesamt](§11.md) - [§ 12 Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe](§12.md) - [§ 13 Einschränkungen des Geltungsbereichs dieses Kapitels](§13.md) - [§ 14 Bestimmung und Abgrenzung von Anlagen](§14.md) - [§ 15 Technische Regeln](§15.md) - [§ 16 Behördliche Anordnungen](§16.md) - [§ 17 Grundsatzanforderungen](§17.md) - [§ 18 Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe](§18.md) - [§ 19 Anforderungen an die Entwässerung](§19.md) - [§ 20 Rückhaltung bei Brandereignissen](§20.md) - [§ 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen](§21.md) - [§ 22 Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung](§22.md) - [§ 23 Anforderungen an das Befüllen und Entleeren](§23.md) - [§ 24 Pflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung](§24.md) - [§ 25 Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3](§25.md) - [§ 26 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden fester wassergefährdender Stoffe](§26.md) - [§ 27 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften](§27.md) - [§ 28 Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe](§28.md) - [§ 29 Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs](§29.md) - [§ 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen](§30.md) - [§ 31 Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager](§31.md) - [§ 32 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von Heizölverbraucheranlagen](§32.md) - [§ 33 Besondere Anforderungen an Abfüllflächen von bestimmten Anlagen zum Verwenden flüssiger wassergefährdender Stoffe](§33.md) - [§ 34 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der Energieversorgung und in Einrichtungen des Wasserbaus](§34.md) - [§ 35 Besondere Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren, Solarkollektoren und Kälteanlagen](§35.md) - [§ 36 Besondere Anforderungen an unterirdische Ölkabel- und Massekabelanlagen](§36.md) - [§ 37 Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft](§37.md) - [§ 38 Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen](§38.md) - [§ 39 Gefährdungsstufen von Anlagen](§39.md) - [§ 40 Anzeigepflicht](§40.md) - [§ 41 Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung](§41.md) - [§ 42 Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung](§42.md) - [§ 43 Anlagendokumentation](§43.md) - [§ 44 Betriebsanweisung; Merkblatt](§44.md) - [§ 45 Fachbetriebspflicht; Ausnahmen](§45.md) - [§ 46 Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers](§46.md) - [§ 47 Prüfung durch Sachverständige](§47.md) - [§ 48 Beseitigung von Mängeln](§48.md) - [§ 49 Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten](§49.md) - [§ 50 Anforderungen an Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten](§50.md) - [§ 51 Abstand zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern](§51.md) - [§ 52 Anerkennung von Sachverständigenorganisationen](§52.md) - [§ 53 Bestellung von Sachverständigen](§53.md) - [§ 54 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Sachverständigen](§54.md) - [§ 55 Pflichten der Sachverständigenorganisationen](§55.md) - [§ 56 Pflichten der bestellten Sachverständigen](§56.md) - [§ 57 Anerkennung von Güte- und Überwachungsgemeinschaften](§57.md) - [§ 58 Bestellung von Fachprüfern](§58.md) - [§ 59 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung; Erlöschen der Bestellung von Fachprüfern](§59.md) - [§ 60 Pflichten von Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfern](§60.md) - [§ 61 Gemeinsame Pflichten der Sachverständigenorganisationen und der Güte- und Überwachungsgemeinschaften](§61.md) - [§ 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben](§62.md) - [§ 63 Pflichten der Fachbetriebe](§63.md) - [§ 64 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft](§64.md) - [§ 65 Ordnungswidrigkeiten](§65.md) - [§ 66 Bestehende Einstufungen von Stoffen und Gemischen](§66.md) - [§ 67 Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe](§67.md) - [§ 68 Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen](§68.md) - [§ 69 Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen](§69.md) - [§ 70 Prüffristen für bestehende Anlagen](§70.md) - [§ 71 Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern](§71.md) - [§ 72 Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen](§72.md) - [§ 73 Inkrafttreten; Außerkrafttreten](§73.md)