# GIV **Verordnung zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Schnittstellen in informationstechnischen Systemen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung sowie in Krankenhäusern](§1.md) - [§ 2 Inkrafttreten](§2.md)