# DJUBV **Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Persönlicher Geltungsbereich](§1.md) - [§ 2 Dienstjubiläen, Dankurkunden und Dienstjubiläumszuwendungen](§2.md) - [§ 3 Berücksichtigungsfähige Zeiten](§3.md) - [§ 4 Aushändigung der Dankurkunde](§4.md) - [§ 5 Zurückstellung oder Hinausschiebung der Aushändigung der Dankurkunde und der Gewährung der Zuwendung](§5.md) - [§ 6 Zuständigkeit](§6.md) - [§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§7.md)