# MASCHMAHNVORDRV **Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Bestimmung der Vordrucke](§1.md) - [§ 2 Zweitschriften, Ausfertigungen](§2.md) - [§ 3 Zulässige Abweichungen](§3.md) - [§ 4 Übergang zum Euro](§4.md) - [§ 5 Inkrafttreten](§5.md)