# LUFTVODV_183 **Hundertdreiundachzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.