# § 51 Zwischenprüfungszeugnis Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe 1.der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie 2.der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.